Heilpraktikerrechnungen einer Heilpraktikerin (mit eingeschränkter Erlaubnis für die Ausübung von Psychotherapie) können von privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise erstattet werden. Die Leistungen sind abhängig von der Versicherung des Patienten sowie von den angewandten Verfahren. Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, können Sie meist (bitte erfragen!) fünf probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen, die ohne Antrag von der Kasse bezahlt werden müssen.
Es gibt allerdings auch Privatkassen, die die Erstattung der Kosten auf eine Behandlung bei ärztlichen Psychotherapeut/Innen einschränken. Die Beihilfe erstattet grundsätzlich nur den Beihilfesatz bestimmter Verfahren (Lassen Sie sich das Kostenübernahmeblatt zuschicken).
Wenn Sie privat versichert sind und Heilpraktikerleistungen in Anspruch nehmen können, fragen Sie bitte vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung nach, ob und in welchem Umfang diese für Therapiekosten aufkommt.
Über mich
Als Therapeutin mit langjähriger Berufserfahrung freue ich mich, Sie in einem ersten Gespräch kennen zu lernen.
Öffnungszeiten
Termine nach Absprache
Newsletter
Einen Termin vereinbaren
Ich freue mich, wenn mein Angebot ihr Interesse findet.
Gerne können Sie sich telefonisch oder per Mail mit mir in Verbindung setzen.
Telefon: 06101 - 98 97 57
E-Mail: info@heikebautz-online.de
Adresse: 611138 Niederdorfelden - Buchenweg 7